Direktion der Finanzen

Die Direktion der Finanzen (DRF) ist eine der vier zentralen Direktionen der Generaldirektion des Ressourcenmanagements und der Information (DGR). Sie ist für die Haushalts- und Finanzaspekte der Föderalen Polizei verantwortlich. In diesem Rahmen gewährleistet sie vor allem folgende Aufträge:

  • die Finanzverwaltung der Föderalen Polizei durch die Analyse, die Entwicklung und die Beherrschung der Finanz- und Haushaltsprozesse (interne Kontrolle) und die Ausarbeitung der entsprechenden Vorschriften;
  • die Organisation und Nachverfolgung der Prozesse im Zusammenhang mit der Aufstellung, Ausführung und Überwachung des Haushalts der Föderalen Polizei;
  • die Koordinierung, Festlegung und Verwaltung der Kredite der Föderalen Polizei;
  • Die Durchführung der allgemeinen und analytischen Buchführung sowie die Erstellung der Jahresrechnungen der Organisation;
  • die Festlegung einer Beschaffungspolitik und die strukturelle Ausarbeitung eines mehrjährigen Investitions- und Betriebsplans;
  • im Rahmen der vom Innenminister erteilten Vollmachtserteilungen, die Vorbereitung und die Vergabe der öffentlichen Aufträgen für die Integrierte Polizei;
  • eine beratende Rolle bei der Besschlussfassung und der Befolgung der Entscheidungen, die sich auf den Haushalt und die Finanzen der Föderalen Polizei auswirken;
  • die Koordination der Beziehungen zu anderen externen Partnern wie dem Finanzinspektor, dem Finanzprüfer, dem Rechnungshof, den FÖDs Finanzen und BOSA usw.